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RAin Tanja Wagner
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Kein gemeinsames Sorgerecht bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt

Veröffentlicht am 22 February 2012

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Der Umstand, dass ein nichtehelicher Vater seit der Geburt des Kindes keinen Unterhalt für das Kind geleistet hat, kann Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts haben (OLG Köln, Beschl. v. 28.11.2011 - 4 WF 184/11). Die Kölner Richter stellten fest, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen nichtehelichen Vater, der bisher kaum Kontakte zu seinem Sohn gepflegt und sich auch sonst um dessen Belange wenig oder gar nicht gekümmert hat, nicht dem Kindeswohl dienen kann.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 auch bei Kindern aus nichtehelichen Verbindungen ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht kommt, selbst dann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung verweigert. Voraussetzung ist aber immer, dass die Sorgerechtsübertragung dem Kindeswohl entspricht.

Dies wurde im vorliegenden Fall vom OLG Köln verneint, in dem ein nicht sorgeberechtigter Vater die gemeinsame Sorge für sein im Jahr 2005 geborenes Kind beantragte.

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Jahresausklang und Ausblick auf 2012

Veröffentlicht am 11 January 2012

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Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte interessierte Leserinnen und Leser,

anlässlich des mal wieder viel zu schnell zu Ende gegangenen Jahres möchte ich Ihnen ein gutes, vor allem gesundes und erfolgreiches, neues Jahr 2012 wünschen und mich für Ihr Vertrauen sehr herzlich bedanken.

Für alle, die Kindesunterhalt leisten oder empfangen, sei abschließend erwähnt, dass sich in diesem Jahr die Düsseldorfer Tabelle nicht ändert, so dass für den Kindesunterhalt auch im Jahr 2012 die zum 01.01.2011 von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf herausgegebene Fassung gilt. Die Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung.

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Deutscher Anwaltverein verleiht Rechtsanwältin Wagner Fortbildungsbescheinigung

Veröffentlicht am 25 October 2011

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Kontinuierliche Fortbildung ist für die Qualität der juristischen Beratung essentiell. Deshalb hat sich Frau Rechtsanwältin Wagner für Sie auch dieses Jahr zu wichtigen Themen weitergebildet, unter anderem in den Bereichen

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Steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten erleichtert

Veröffentlicht am 22 July 2011

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Besonders wichtig für Mandanten ist ein neues Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs.

Kosten für einen Zivilprozess, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, können nun besser von der Steuer abgesetzt werden. Bisher war dies nur ausnahmsweise möglich.

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10, entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist nur, dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

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Rechtstipp zum Zugewinnausgleich – Stichwort illoyale Vermögensminderung

Veröffentlicht am 11 June 2011

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Bei einer Ehescheidung werden auch Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens getroffen. Ist nichts anderes durch Ehevertrag vereinbart, leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so dass bei Scheitern der Ehe der Zugewinnausgleich durchzuführen ist.

Das bedeutet, dass das Vermögen, das im Laufe der Ehe erworben wurde, geteilt werden muss. Abgezogen wird das, was jeder Ehepartner mit in die Ehe gebracht hat.

Damit der Zugewinnausgleich berechnet werden kann, müssen in der Regel beide Ehepartner Auskunft erteilen, welches Vermögen zu den für die Zugewinnausgleichsberechnung relevanten Stichtagen vorhanden ist. Jeder Ehegatte hat daher im Fall der Scheidung einen Anspruch auf Auskunft über das Vermögen des anderen Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat, zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages und zum Zeitpunkt der Trennung.

Mein Tipp:
Verlangen Sie bereits direkt nach der Trennung Auskunft von Ihrem Ehepartner über sein Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung, um die Vermögensaufstellung später mit derjenigen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (Endvermögen) vergleichen zu können. Man muss nicht warten, bis die Scheidung bei Gericht eingereicht ist. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich. Damit hat man später einen Anknüpfungspunkt für eine mögliche illoyale Vermögensminderung.

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Nachehelicher Unterhalt: BVerfG erklärt Unterhaltsberechnungsmethode des BGH für verfassungswidrig

Veröffentlicht am 10 February 2011

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Mit Beschluss vom 25.01.2011 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Unterhaltsberechnung nach der sogenannten Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig erklärt.

Was ist die Dreiteilungsmethode? Vor Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform am 01.01.2008 waren nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bestimmung des nachehelichen Unterhalts die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich.

Seit 2008 geht der BGH dagegen davon aus, dass die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs maßgeblichen Lebensverhältnisse einer geschiedenen Ehe Veränderungen unabhängig davon erfahren können, ob diese in der Ehe angelegt waren. - Stichwort: „wandelbare eheliche Lebensverhältnisse“.

Heiratet der unterhaltspflichtige Ehegatte nach gescheiterter Ehe daher erneut, so wird nach der Rechtsprechung des BGH, die nun vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, der neue Ehegatte bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten wie folgt mit einbezogen:

Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten sei zu ermitteln, indem seine bereinigten Einkünfte ebenso wie diejenigen des Unterhaltspflichtigen und dessen neuen Ehepartners zusammengefasst und durch drei geteilt würden (sogenannte Dreiteilungsmethode). Mittels einer Kontrollrechnung sei sodann sicherzustellen, dass der geschiedene Ehegatte maximal in der Höhe Unterhalt erhalte, die sich ergäbe, wenn der Unterhaltspflichtige nicht erneut geheiratet hätte.

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Zum Jahresausklang

Veröffentlicht am 30 December 2010

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Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte interessierte Leserinnen und Leser,

wieder liegt ein ereignisreiches Jahr mit einigen wichtigen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen hinter uns. Der Bundesgerichtshof änderte zum Beispiel im Februar 2010 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen im Fall von Trennung und Scheidung des eigenen Kindes und des Schwiegerkindes und eröffnet so Schwiegereltern neue Möglichkeiten.

Auch ab Januar 2011 gibt es wieder wichtige rechtliche Neuerungen, wie die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle. Die zum 01.01.2011 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung.

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Deutscher Anwaltverein verleiht Fortbildungsbescheinigung für 2010

Veröffentlicht am 17 December 2010

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Frau Rechtsanwältin Wagner hat für das Jahr 2010 vom Deutschen Anwaltverein (DAV) - wie schon in den Jahren zuvor- die Fortbildungsbescheinigung des DAV verliehen bekommen. Die Fortbildungsbescheinigung dient Ihnen als Qualitätsnachweis, denn sie wird nur an diejenigen Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins jährlich vergeben, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem Deutschen Anwaltverein entsprechend nachweisen.

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Ab Januar 2011 verändert sich der Kindesunterhalt

Veröffentlicht am 1 December 2010

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Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2011 wieder neu gefasst. Die zum 01.01.2011 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung.

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Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte nicht ehelicher Väter

Veröffentlicht am 9 August 2010

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Die jetzige gesetzliche Regelung verstößt gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2010 (Az: 1 BvR 420/09). Künftig wird es bereits ausreichen, wenn ein Elternteil beantragt, das elterliche Sorgerecht oder einen Teil davon den Eltern gemeinsam zu übertragen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals unabhängig davon, ob sie zusammenleben, durch § 1626a BGB die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dies ihrem Willen entspricht und beide Elternteile entsprechende Sorgeerklärungen abgeben. Anderenfalls bleibt die Mutter alleinige Sorgerechtsinhaberin für das nichteheliche Kind. Auch eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge von der Mutter auf den Vater kann nach derzeitiger Gesetzeslage bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen. Gegen ihren Willen kann der Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann das Sorgerecht erhalten, wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wird, ihre elterliche Sorge dauerhaft ruht oder wenn sie stirbt.

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