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Seit dem 01.01.2019 neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt



Seit dem 01.01.2019 gelten die neuen Bedarfssätze für die Berechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.

Was versteht man unter der Düsseldorfer Tabelle? Sie enthält Leitlinien zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts nach der Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen den Vertretern aller Oberlandesgerichte und den Mitgliedern der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

Darüber hinaus soll zum 01.07.2019 das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat steigen, so dass sich die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt dann bereits erneut geringfügig verändern werden.

Denn auf den in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhaltsbedarf eines Kindes ist bei minderjährigen Kindern das halbe und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld anzurechnen. Merke: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine reine Bedarfstabelle.

Sie möchten sich von Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner zum Kindesunterhalt oder zu anderen Rechtsthemen beraten lassen?

Dann rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail.

Frau Rechtsanwältin Wagner ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht und schwerpunktmäßig mit Fragen rund um Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt, Ehescheidungen und Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung sowie kindschaftsrechtlichen Problemen beschäftigt.

 

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